Aktuelle Hinweise:
Auch nach Wegfall der allgemeinen Vorschriften bitten wir Sie in Bezug auf die Corona Pandemie zum Schutze Ihrer und unserer Gesundheit weiterhin folgende Umstände zu beachten:
Maske freiwillig:
Der visuelle Eindruck des Gegenübers gibt uns wichtige Informationen im Rahmen der Beurkundung. Wir haben uns daher derzeit dazu entschieden, eine Maskenpflicht nicht mehr vorzugeben, solange behördliche Vorgaben hier nicht bestehen.
Gerne tragen Sie zu Ihrem Schutz einen Mund-Nasenschutz und - wenn Sie dies wünschen - legen wir selbstverständlich auch selbst eine Maske an. Bitte geben Sie in diesem Fall unserer Mitarbeiterin am Empfang entsprechend Bescheid, wenn Sie die Kanzlei betreten.
Abstand:
Halten Sie bitte zu anderen Gruppen/Personen, zu unseren Mitarbeitern und zu uns den empfohlenen Abstand ein.
Verhalten am Termin:
Absage bei Erkrankung/Isolation/Quarantäne
Können Sie Ihren Termin bei uns nicht wahrnehmen erleichtern Sie uns unsere Terminplanung indem Sie uns frühzeitig informieren. So können wir rechtzeitig einen passenden Ersatztermin mit Ihnen vereinbaren.
Teilnahme nur von Urkundsbeteiligten – Begleitpersonen
Termine sollten grundsätzlich lediglich mit den unmittelbar beteiligten Personen stattfinden um etwaige Einflußnahmen Dritter möglichst zu verringern.
Soweit die Anwesenheit von nicht an der Beurkundung beteiligten Personen (z.B. beratende Angehörige u.a.) vom Urkundsbeteiligten gleichwohl als erforderlich angesehen wird, bitten wir um vorherige Absprache mit den anderen Beteiligten und Anmeldung bei der Terminabsprache.
Wir behalten uns im Rahmen der zweckmäßigen Verfahrensgestaltung zur Einhaltung der notariellen Amtspflichten (insbesondere der Pflichten zur Erforschung des Willens des unmittelbar Beteiligten aber auch der Unparteilichkeit) unverändert vor, reine Begleitpersonen von der Teilnahme am Termin auszuschließen.
Wir bilden auch 2023 aus:
Notarfachangestellte…
... bereiten Urkundenentwürfe vor und erledigen wichtige Teile der Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten, Behörden und Banken.
Wir freuen uns sehr, dass wir auch für das Ausbildungsjahr 2022 eine Auszubildende für den Beruf der Notarfachangestellten gewinnen konnten.
Für das Ausbildungsjahr 2023 mit Start zum 01.09.2023 suchen wir
1 Auszubildende/n für den Beruf d. Notarfachangestellten (m/w/d)
Sie haben Einsatzfreude, Lernbereitschaft, Interesse an neuen Fragestellungen und am Umgang mit Menschen, sowie Abitur oder einen guten allgemeinbildenden Bildungsabschluss? Dann würden wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 15.05.2023 - bevorzugt per E-Mail - an folgende Adresse- freuen: bewerbung@notare-rk.de.
Die Bewerbung sollte umfassen: Anschreiben, Lebenslauf tabellarisch, Abschlusszeugnis (wenn nicht vorhanden, letztes Schuljahresabschlusszeugnis).
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.